Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • Vertragsbedingungen im Rahmen von Kaufverträgen, die über diese Plattform www.braun-development.de, telefonisch oder schriftlich zwischen Olaf Braun, Software Development, Kleverstrasse 100, 47839 Krefeld - im Folgenden 'Anbieter' - und den in § 2 des Vertrags bezeichneten Kunden - im Folgenden „Kunde“ – geschlossen werden.

§ 1 Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich

  1. Für die geschäftlichen Beziehungen zwischen dem Softwareanbieter (nachfolgend „Anbieter“ oder „Olaf Braun – Software Development“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Auftrags-Annahmebestätigung gültigen Fassung. Abweichende oder anderweitige Bedingungen des Auftragserteilenden werden nicht anerkannt und werden widersprochen, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
  2. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Leistungspflichten des Anbieters

  1. Der Umfang der Leistungen von Olaf Braun – Software Development ergibt sich aus dem Vertragsinhalt oder dem Angebot. Des Weiteren ergibt sich der Leistungsumfang aus sonstigen schriftlich niedergelegten Leistungsbeschreibungen.
  2. Soweit keine erheblichen Änderungen für den Kunden bewirkt werden, ist Olaf Braun dazu berechtigt, Leistungen frei zu erweitern und Verbesserungen vorzunehmen und ist ferner berechtigt, Leistungen zu ändern bzw. neu zu definieren.
  3. Sollte Olaf Braun - Software Development kostenlose Dienste und Leistungen erbringen (Gefälligkeitsdienste), können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche ergeben sich hieraus nicht.
  4. Olaf Braun - Software Development ist berechtigt, vertragliche (Teil-)Leistungen an fachkundige Dritte auszulagern. Die Rechnungsstellung erfolgt weiterhin über Olaf Braun - Software Development.
  5. Die Leistungsmeilen werden von Olaf Braun - Software Development in ständiger Absprache mit dem Kunden definiert. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu verschulden hat, so muss der Kunde Olaf Braun - Software Development unverzüglich kontaktieren und in Kenntnis darüber setzen. Andernfalls behält sich Olaf Braun – Software Development vor, bei grober Fahrlässigkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
  6. Für den Fall, dass Olaf Braun - Software Development erkennt, dass die erforderlichen Auftragsdaten fehlerhaft, unvollständig, objektiv nicht ausführbar oder nicht eindeutig sind, so wird Olaf Braun - Software Development dies dem Kunden schnellst möglich mitteilen. Der Kunde wird für die Berichtigung und Anpassung der fachlichen Feinspezifikation innerhalb einer angemessenen Frist sorgen.
  7. Auf Wunsch für Zusatzwünsche oder Änderungen erstellt Olaf Braun - Software Development ein Angebot. Olaf Braun - Software Development steht es zu, für das vorgeschlagene Angebot Entgelt zu erheben. Ferner kann der Anbieter die Arbeiten am Projekt unterbrechen, sollten die nötigen Mittel in Form von Mitarbeitern die für das Angebot benötigt werden fehlen oder das Angebot Änderungen beinhaltet, die die laufenden Arbeiten betreffen. Bei Ablehnung des Angebots durch den Kunden bleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Der Zeitplan verlängert sich entsprechend der Prüfzeit.
  8. Für nichtvertragsspezifische Neben-Leistungen, die nachträglich vereinbart werden, erfolgen, soweit nicht anders vereinbart, die Berechnung auf der Basis der zum Zeitpunkt der Durchführung gültigen Stundensätze unter Berücksichtigung des erforderlichen Zeitaufwandes.
  9. Einzelne Mängel sind vom Kunden, sofern vorhanden, schriftlich festzuhalten und unverzüglich zu melden. Nicht schriftlich aufgenommene Mängel können später nicht mehr geltend gemacht werden.
  10. Das Nutzungsrecht an einer von Olaf Braun - Software Development entwickelten oder gelieferten Leistung umfasst die Nutzung und die Vervielfältigung für den internen Gebrauch des Kunden. Der Kunde darf das Produkt weder als Ganzes noch in Teilen Dritten zugänglich machen. Der Kunde darf Rechte nur nach schriftlicher Zustimmung von Olaf Braun - Software Development an Dritte weitergeben.
  11. Wird zu der Software ein gesonderter Lizenzvertrag geschlossen, hebt dieser widersprechende Bestimmungen in vorrängigen AGB‘s auf. Alle anderen Geschäftsbedingungen behalten ihre Geltung.

§ 3 Pflichten als Kunde

  1. Der Kunde sichert Olaf Braun - Software Development zu, dass die Auftragsspezifikationen frei von Patenten, Marken-, Urheber-, Lizenz- oder sonstigen Schutzrechten Dritter ist und stellt Olaf Braun - Software Development diesbezüglich von allen Ansprüchen frei.
  2. Der Kunde sichert dem Anbieter seine Mitwirkungspflicht im Rahmen des Möglichen zu. Von „Im Rahmen des Möglichen“ ist auszugehen, wenn der Kunde dem Anbieter die für den Auftrag nötigen und erforderlichen Unterlagen sowie Informationen nach bestem Wissen und Gewissen bereitstellt.
  3. Für das Betriebssystem, Datenbank-, Telekommunikations- und Serviceprogramme (Tools) in der jeweils aktuellen bzw. erforderlichen Version, sowie für sonstige erforderliche Software erklärt sich der Kunde bereit, die oben genannten Einrichtungen rechtzeitig bereitzustellen.
  4. Für die Pflege der in § 3.3 angedeuteten Einrichtungen ist stets der Kunde Verantwortlich.
  5. Im Falle einer Fehlerfeststellung verpflichtet sich der Kunde dazu, dem Anbieter das entsprechende Fehlerprotokoll vorzulegen und unterstütz den Anbieter nach bestem Wissen und Gewissen bei der Fehlersuche.
  6. Jegliche Gewährleistungsansprüche gegenüber Olaf Braun – Software Development erlöschen, sobald der Kunde ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters, Änderungen an der Software durchgeführt hat oder diese durch Dritte hat durchführen lassen. Weiterhin liegt bei jeglichen Schuldvorwürfen die Beweislast beim Kunden. Sind gemeldete Mängel nicht Olaf Braun – Software Development zuzurechnen, wird der Kunde den Zeitaufwand und die angefallenen Kosten nach den üblichen Sätzen vergüten.
  7. Olaf Braun – Software Development behält sich das Recht vor, als Urheber auf sämtlichen von ihm entwickelten Produkten (Hard- und Softcopies) im Impressum genannt zu werden. Handelt der Kunde zuwider dieser Bestimmung, so muss dieser eine Vergütung in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht der Olaf Braun – Software Development, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen. Alle Kopien (Hard- und Softcopies) müssen den Original Copyright-Vermerk des Urhebers tragen. Sonderregelungen zwischen dem Anbieter und Kunden sind schriftlich festzuhalten.
  8. Olaf Braun – Software Development ist berechtigt, die Erbringung von rechtswidrigen Leistungen auf nationaler und internationaler Ebene, sowie Leistungen gegen Regeln des Völkerrechts zu verweigern und den Vertrag gegebenenfalls fristlos schriftlich zu kündigen. In diesen Fällen des Verstoßes gegen gesetzliche Bestimmungen, stehen dem Kunden keine Schadensersatzansprüche zu. Olaf Braun – Software Development behält sich das Recht vor, Vergütung auf die bis dahin geleistete Arbeit zu beanspruchen.

§ 4 Der Vertrgasschluss

  • Der Vertrag zwischen Anbieter und Kunde kommt dadurch zustande, dass der Anbieter das Angebot des Kunden (telefonisch, schriftlich oder über das Kontaktformular) durch den Versand einer Auftragsbestätigung annimmt. Durch die Anzahlung der vom Anbieter festgesetzten 30% der vereinbarten Summe durch den Kunden, kommt der Vertragsschluss zustande. Die Auftragsbestätigung erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, schriftlich.

§ 5 Zahlungsmodalitäten, Vergütung

  1. Der Vertragsschluss erfolgt erst ab dem Zeitpunkt der Entrichtung der Anzahlungsgebühr. Die Anzahlungsgebühr beträgt 30% der vereinbarten Vergütung
  2. Der Anbieter schickt dem Kunden nach Entrichtung der Anzahlungsgebühr unverzüglich eine Rechnung, welches gleichzeitig den Vertragsschluss symbolisiert.
  3. Olaf Braun – Software Development kann Abschlagsgebühren am Ende jeder Arbeitsphase stellen.
  4. Der Kunde entrichtet die Schuld innerhalb der im Vertrag angegeben Frist, soweit keine anderen Vereinbarungen schriftlich festgehalten wurden.
  5. Im Falle des Zahlungsverzuges, behält sich der Anbieter das Recht vor, die Arbeit zu verweigern, zu pausieren und den Vertrag notfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist zu kündigen. Die Vertragsverpflichtungen, insbesondere die Zahlungspflicht, bleiben für den Kunden unberührt.
  6. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber Olaf Braun – Software Development, im Falle eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen oder wenn Zahlungen eingestellt werden, dieses umgehend dem Anbieter zu melden.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

  1. Die Leistung (Software) bleibt bis zum Zeitpunkt der vollständigen Schulderfüllung (Zahlung) Eigentum von Olaf Braun – Software Development. Der Kunde erwirbt mit Teilzahlungen lediglich ein Anwartschaftsrecht bis zum vollständigen Schuld Ausgleich.
  2. Der Kunde darf bei Zahlungsverzug nur unter Absprache und Bewilligung des Anbieters, die Software im vollen Umfang nutzen. Olaf Braun – Software Development behält sich das Recht vor, den Herausgabe Anspruch nach den gesetzlichen Bestimmungen im Falle des Zahlungsverzuges geltend zu machen.

§ 6 Datenschutz und Geheimhaltung

  1. An Olaf Braun – Software Development übermittelte Informationen gelten nicht als vertraulich, es sei denn, der Kunde weist im Vorfeld der Informations-Überbringung darauf hin. Ausnahmen sind Codes- und Passwörter
  2. Der Kunde verpflichtet sich, als vertraulich bezeichnete Informationen, Unterlagen und Dokumente geheim zu halten und sie, soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes geboten, nicht weiterzugeben oder zu verwerten. Diese Bestimmung gilt insbesondere bei Ideen und bei Konzepten, die während der Entwicklungsphase oder durch die Zusammenarbeit entstanden sind.

§ 7 – Zurückbehaltungsrecht und Leistungsverzögerung

  1. Kann der Kunde die Schuld nicht leisten oder ist der Kunde in Verzug mit den Leistungspflichten, so kann der Anbieter bis zur vollständigen Zahlung ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
  2. In Fällen höherer Gewalt, Streiks, Aussperrung und behördlicher Anordnung, dem Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Monopoldienste der deutschen Post AG, deutschen Telekom AG hat Olaf Braun – Software Development nicht zu vertreten und berechtigt den Anbieter, die vertraglich zugesicherten Fristen um die Dauer, den für den nicht zu verantwortenden Zeitraum, angemessen zu verlängern.
  3. 3. Der Anbieter verpflichtet sich dazu, alle Störungen, die von Olaf Braun – Software Development zu verantworten sind, dazu gehören Probleme aufgrund technischer Änderungen an den Einrichtungen oder Anlagen (Wartungsarbeiten, Reperaturen etc), unverzüglich alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um die oben genannten Störungen schnellst-möglichst zu beseitigen bzw. auf deren Beseitigung hinzuwirken.

§ 8 – Haftung und Verjährung

  1. Olaf Braun – Software Development haftet nur für grobe Fahrlässigkeit oder für vorsätzliches Handeln. Der Ausschluss gilt auch für Datenverluste, entgangene Gewinne, sonstige Vermögensschäden, Mangelfolgeschäden und mittelbare Mangelfolgeschäden.
  2. Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden, liegt dem Gesetzt nach in einem Jahr, ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

§ 9 – Gewährleistungsansprüche

  1. Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
  2. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche des Kunden beträgt bei Verbrauchern bei neu hergestellten Sachen 2 Jahre, bei gebrauchten Sachen 1 Jahr. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist bei neu hergestellten Sachen und bei gebrauchten Sachen 1 Jahr. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie für Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist, z.B. hat der Anbieter dem Kunden die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben und das Eigentum an ihr zu verschaffen. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt ebenfalls nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Gegenüber Unternehmern ebenfalls ausgenommen von der Verkürzung der Verjährungsfristen ist der Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB.
  3. Eine Garantie wird von dem Anbieter nicht erklärt.

§ 10 – Sicherheitsbestimmungen für Webhosting

  1. Für das Webhosting Angebot des Anbieters gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern sie darauf Anwendbar sind.
  2. Der Kunde übernimmt die Verantwortung über die Absicherungen und Backups seiner gemieteten Server.
  3. Der Anbieter behält sich das Recht vor, bei illegaler und gesetztes widriger Nutzung der gemieteten Server, diese unverzüglich und fristlos zu kündigen und den Server zu sperren.

§ 11 - Salvatorische Klausel

  • Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.